Kirchensteuern?

Die Evangelisch-Freikirchliche Zellgemeinde Bremen (kantine5kirche) erhebt keine Kirchensteuern. Dieses ist eine Grundüberzeugung im Bund Evangelischer-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland K.d.ö.R. und verbindet uns mit allen anderen freikirchlichen Gemeinden.

Eine solche Praxis kombiniert das Prinzip der "Freiwilligkeit" mit der "Trennung von Kirche und Staat" auch im Bereich der Finanzverwaltung.

 
Konkrete Praxis

Der Jahreshaushalt wird in der Jahreshauptversammlung gemeinsam beraten und beschlossen. Dabei sind die Spenden der einzelnen Mitglieder und Freunde nicht der Öffentlichkeit, sondern nur dem Kassenverwalter bekannt. Jeder gibt so viel, wie ihm möglich ist und was er für sich und vor Gott als angemessen empfindet.

Darüber hinaus ermutigen wir, das biblische Prinzip "10% des Einkommens" anzuwenden. Die Bibel berichtet davon, dass wir, wenn wir in solcher Freigebigkeit leben, wiederum auch selbst gesegnet werden. 

Das gespendete Geld wird sowohl für die Auslagen in der laufenden Gemeindearbeit (Raummiete, Personalkosten, Arbeitsmaterialien etc.) verwendet als auch zu einem großen Teil über die Gemeinde hinaus in andere sozialdiakonische Projekte weitergeleitet.